Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, einer Praxisausbildung ist mit E-Mail oder telefonisch möglich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Teilnehmer ist zur Umbuchung in einen gleichwertigen anderen Kurs der Wassersportschule „zwischen den Meeren“ unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Mindestzahl des zunächst gebuchten Kurses dadurch nicht unterschritten wird und der neue Kurs zustande kommt und noch nicht ausgebucht ist.
Sollte ein Theoriekurs, eine Praxisausbildung nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 4 (Theorie) bzw. 3 Personen (Praxisausbildung) erreichen, behält sich die Wassersportschule „zwischen den Meeren“ das Recht vor, unter Umständen den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher benachrichtigt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Etwaige Zahlungen werden zurück überwiesen.
Die Kursgebühren ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Verlautbarungen im Internet. Die berechneten Kursgebühren beinhalten keine Prüfungsgebühren und Nebenkosten. Solange die Kursgebühr nicht vollständig bezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs. Die Lehrgangsgebühren sind vor Beginn des Kurses , spätestens am zweiten Kursabend / Kurstag zu entrichten . Die vollen Kursgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn einzelne Unterrichtsstunden nicht wahrgenommen werden, der Kurs nicht angetreten oder abgebrochen wird und vom Teilnehmer zu vertreten ist.
Teilnehmer des Ausbildungsprogramms erklären, dass sie mindestens 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen können.
Alle Teilnehmer müssen sich persönlich bei dem Deutschen Motor Yachtverband (Prüfungszentrum Schleswig-Hostein) anmelden und die Gebühren dort entrichten.
Besteht der Kandidat eine angesetzte theoretische Prüfung nicht, kann er den Theoriekurs innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholen. Der betreffende Kandidat ist für das Einhalten der Wiederholungsfristen selbst verantwortlich. Ansprüche gegenüber der Wassersportschule „zwischen den Meeren“ aufgrund einer verfallenen Teilnahmefrist sind ausgeschlossen.
Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kursteilnehmer weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Kurs führen.
Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Theorie-/ Praxiskurse oder Törns entstehen, haftet die Wassersportschule „zwischen den Meeren“ nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden. Die Boote sind haftpflicht-und kaskoversichert. Persönliche Sachen z.B.: Handy, Brille usw. sind nicht versichert. Die Kursteilnehmer haften für alle durch sie fahrlässig verursachten Schäden. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr, es wird daher empfohlen eine Unfallversicherung abzuschließen.
Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Gerichtsstand ist Reinbek
Sollten Teile dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser AGB nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht.
Stand: 15.01.2023